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Existenz Rechtsschutz

Forderungsmanagement für Unternehmer

 

Der Existenz-Rechtsschutz deckt das Kostenrisiko für die außergerichtliche Betreibung unstreitiger Forderungen ab einer Höhe von 100 EUR ab. Darüber hinaus können Sie bei Auftragswerten ab 10.000 EUR die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihrer Kunden prüfen lassen und so das Risiko von Forderungsausfällen minimieren. Dieser neuartige Rechtsschutz ist sehr empfehlenswert, da in normalen Rechtsschutzverträge für Selbständige dieses Risiko ausgeschlossen ist.

Entlastung und Zeitgewinn Ihr D.A.S. Existenz-Rechtsschutz stellt Ihnen Forderungsmanager zur Seite. Entlasten Sie sich und gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihre unternehmerischen Kernaufgaben zurück!

Forderungsmanagement in der PraxisKraft Gesetzes müssen Schuldner, die mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug sind, auch die entstehenden Verzugskosten tragen. Leider gibt es oft Fälle, bei denen weder die Hauptforderung noch die Verzugskosten, wie z.B. die Kosten für die Einschaltung eines Inkassodienstleisters, ausgeglichen werden. Der Existenz-Rechtsschutz erspart Ihnen die Beitreibung der offenen Forderungen, den damit verbundenen Ärger und die Kosten.

Besonderheiten:

  Dieser Tarif ist einzeln abschließbar. Das heißt Sie benötigen keine weiteren Rechtsschutzversicherungen bei der D.A.S.

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Existenzrechtsschutz

Beispiele aus der Praxis

Nr.1

Die Rechnung für den gelieferten Kühlschrank über 590 EUR hatte Herr X. "verlegt"; die Mahnschreiben wurden "wegen Überlastung" nicht geöffnet. Die höflichen, aber bestimmten Anrufe der von der D.A.S. benannten Forderungsmanager ließen sich auch von Herrn X. nicht ignorieren. Ergebnis: Die Firma A. bekam ihr Geld; die Inkassokosten bezahlte Herr X.

Nr. 2 Ein Cateringunternehmerin X. hatte Herrn A. zu dessen 50. Geburtstag Essen und Getränke für 200 Gäste im Wert von 1.500 EUR geliefert. Leider stellte sich heraus, dass Herr A. auf zu großem Fuß lebte und die gelieferten Leckereien nicht bezahlen wollte. Nachdem die von der D.A.S. benannten Forderungsmanager Herrn S. zur Zahlung von 1.000 EUR bewegt hatten, die in voller Höhe an Frau C. weitergereicht wurden, geriet Herr A. in die persönliche Zahlungsunfähigkeit. Die Inkassokosten für die Arbeit der Forderungsmanager bezahlte die D.A.S.

Nr. 3

Druckerei C. hat der M. GmbH für den Druck von Geschäftsausstattung 4.000 EUR in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen auch der von der D.A.S. benannten Forderungsmanager blieben erfolglos. Nach Prüfung der Bonität der M. GmbH empfahlen diese die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid verauslagte die D.A.S. Erst als der Titel vorlag, gab die M. GmbH ihre Hinhaltetaktik auf und bezahlte die Hauptforderung sowie die gesamten Kosten des Verfahrens.

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Brochure Existenzrechtsschutz

Sonderbedingungen Existenzrechtsschutz

allgemeine Inkassobedingungen

 

 

 


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