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Beispiel
Ihr Firmengelände ist ein sogenanntes "Hammergrundstück", dessen Zufahrt über ein Nachbargrundstück führt. Das über Jahre geltende Wegerecht wird vom Eigentümer des Nachbargrundstückes einseitig aufgekündigt. Ihrer Firma wird damit die Zufahrt verwehrt. Zur Klürung wird eine Unterlassungsklage notwendig.
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